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Vielleicht haben wir die passenden Antworten für Sie hier:
Zur Gruppe der Rehabilitationsmittel gehören nicht nur Rollstühle, sondern auch die verschiedenen Gehhilfen und Rollatoren, Krankenbetten (elektrisch oder hydraulisch verstellbar), elektrische Rollstühle für drinnen und draußen, Sitzhilfen, Hilfen für das Bad und den Haushalt, und vieles andere mehr, das dem behinderten Menschen oder den Pflegern das Leben erleichtern.
Sofern eine Krankheit bzw. Behinderung vorliegt, ist die Krankenkasse verpflichtet, ein Hilfsmittel zu bezahlen (§ 33 SGB V). Nur wenn Pflegebedürftigkeit besteht und eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht vorliegt, werden Pflegehilfsmittel bezahlt. Der Antrag für die Kostenübernahme eines Pflegehilfsmittels kann ohne ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (§ 40 Abs. 1 PflegeVG).
Die Orthopädietechnik beschäftigt sich mit mechanischen Hilfsmitteln, die den Körper von außen unterstützen (Orthetik) oder verlorene Körperteile ersetzen (Prothetik). Zu den Orthesen zählen auch die Bandagen, Leibbinden und Stützmieder.
Nein, wir sind in der Lage, die Einlagen jedem gängigen Schuhmodell anzupassen. Sollten individuell angefertigte Schuhe notwendig sein, verfügen wir über eine leistungsfähige Orthopädieschuhtechnik.
Grundsätzlich ist ein Hausbesuch möglich. Allerdings übernimmt die Versicherung diese zusätzlichen Kosten nicht.